A. Zusammenfassung

Die Grundsatzerklärung verpflichtet uns, die nachfolgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten zu beachten:

  • Verbot von Kinderarbeit: Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern lehnt jede Form der Kinderarbeit ab.
  • Verbot von Zwangsarbeit: Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern lehnt jede Form der Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei ab.
  • Recht auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben für uns seit jeher einen ganz besonders hohen Stellenwert. Dies gewährleisten wir durch besonders hohe Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel.
  • Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit: Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern begrüßt den gewerkschaftlichen Zusammenschluss seiner Mitarbeiter.
  • Verbot der Ungleichbehandlung: Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern lehnt jede Form der Ungleichbehandlung ab.
  • Menschenrechtsschutz beim Einsatz von Sicherheitskräften: Die Sorgfaltspflichten werden auch für den Fall des Einsatzes privater und öffentlicher Sicherheitskräfte eingehalten.
  • Verbot schädlicher Umwelteinwirkungen: Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern übernimmt Verantwortung zum Schutz der Umwelt.
  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen: Die widerrechtliche Zwangsräumung und den widerrechtlichen Entzug von Land, Wald und Gewässern lehnen wir ab.

Dipl.-Kfm. Michael Klein

 

B. Einleitung

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern leitet und koordiniert die Konzernaktivitäten im In- und Ausland in den Geschäftsfeldern Mining Technology, Bau, Produktion und Facility Management. Zu den wesentlichen Konzerngesellschaften, an denen die THYSSEN SCHACHTBAU HOLDING GMBH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, gehören die THYSSEN SCHACHTBAU GMBH, die Bergbau-Spezialgesellschaft Ruhr-Lippe mbH, die OOO Thyssen Mining Construction East, die SCHACHTBAU Kasachstan GmbH, die THYSSEN SCHACHTBAU MINING SERVICES (PTY) LTD, die TS BAU GMBH, die DIG DEUTSCHE INNENBAU GMBH, die TS Technologie + Service GmbH die OLKO-Maschinentechnik GmbH, die EMSCHER AUFBEREITUNG GMBH, die Thyssen Schachtbau Immobilien GmbH u.a.

Die THYSSEN SCHACHTBAU HOLDING GMBH besteht aus den zentralen Dienstleistungsabteilungen Einkauf und Logistik, Finanz- und Rechnungswesen, Treasury, Fuhrparkmanagement, Personal, Arbeitsschutz, Informatik, Controlling, Recht und Organisation, Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit.

Hervorheben möchten wir die THYSSEN SCHACHTBAU GMBH, welche ihre weltweit führende Marktposition als Bergbauspezialgesellschaft mit der globalen Unternehmensvernetzung weiter festigen und ausbauen wird. Die Gesellschaft liefert weltweit ein qualitativ hochwertiges Leistungsspektrum sowohl im Erschließen von Bergwerken und Lagerstätten als auch in Infrastrukturprojekten durch Verantwortung, Tradition und Innovation.

Die THYSSEN SCHACHTBAU GMBH gehört mit ihrem technischen Know-how und ihrer über 150-jährigen Erfahrung unbestritten zu den führenden Bergbauspezialgesellschaften der Welt. Die Arbeitsschwerpunkte des Unternehmens umfassen das komplette Tätigkeitsfeld im untertägigen Bergbau, angefangen vom konventionellen und mechanisierten Schachtbau, einschließlich der Errichtung kompletter Tagesanlagen, über Gesteins- und Flözstreckenauffahrungen bis hin zu Bohrarbeiten für Explorations- und Gefrierprojekte sowie Sonderbohrverfahren. Darüber hinaus ist das Unternehmen an Infrastrukturprojekten beteiligt und mit Tochtergesellschaften im Anlagen- und Maschinenbau tätig.

Die THYSSEN SCHACHTBAU GMBH achtet im Rahmen Ihrer Unternehmungen auf die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Ansprüche geben wir an unsere Gesellschaften, unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer weiter.

Daneben haben wir ein Unternehmensleitbild etabliert mit der Vision, unseren Kunden weltweit nachhaltigen und wirtschaftlichen Zugang zu Rohstoffen zu ermöglichen und mit Infrastrukturprojekten Mobilität für jedermann bereitzustellen. Unsere Mission ist es, mit dem nachhaltigen und wirtschaftlichen Zugang zu Rohstoffen unseren Kunden zu (ver)helfen, mehr Wohlstand für die Menschheit zu schaffen und mittels Infrastruktur Menschen zu verbinden.

Dafür setzen wir als eine der führenden Bergbauspezialgesellschaften der Welt unser technisches Know-how und unsere über 150-jährige Erfahrung ein.

Das Risikomanagement, die Risikoanalyse und die Grundsatzerklärung wurden durch die Fachbereiche Arbeitsschutz, Recht, Umwelt- und Qualitätsmanagement sowie die Geschäftsführung gesellschaftsübergreifend entwickelt. Die Überprüfung der Grundsatzerklärung erfolgt mindestens jährlich oder anlassbezogen, wenn mit einer wesentlich erweiterten Risikolage innerhalb unserer Gesellschaften oder unserer unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für neue Projekte oder die Erweiterung der geschäftlichen Aktivitäten.

COMPETENCE BY EXPERIENCE. YOUR PARTNER.

 

C. Sorgfaltspflichten

Mit der Grundsatzerklärung verpflichten wir uns, die geschützten Rechtspositionen im Sinne des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten zu beachten und zielen darauf ab, dass wir nur Geschäftstätigkeiten ausführen, welche die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ausschließen. In diesem Sinne möchten wir zunächst diejenigen Sorgfaltspflichten erläutern, die für unseren Konzern von besonderer Bedeutung sind:

 I. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

1. Verbot von Kinderarbeit

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern lehnt jede Form der Kinderarbeit ab.

2. Verbot von Zwangsarbeit

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern lehnt ferner jede Form der Zwangs- und Pflichtarbeit sowie Sklaverei ab. Dies gilt für jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung möglicher Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

3. Recht auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat für uns seit jeher einen ganz besonders hohen Stellenwert. Dies gewährleisten wir durch besonders hohe Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel. Zudem greifen wir auf zuständige Regelwerke zurück, die wir in regelmäßigen Intervallen auf unseren Unternehmungen überprüfen. Wir setzen uns zudem Unfallpräventionsziele, um jeden dazu anzuhalten, die geltenden Standards einzuhalten. Zudem entwickeln wir unsere Sicherheitsstandards weiter, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel noch weiter zu verbessern. Um Arbeitsunfällen vorzubeugen, setzen wir zusätzlich bei unseren eigenen Mitarbeitern und Fremdfirmen auf eine vorgeschriebene und dem Stand der Technik entsprechenden Schutzausrüstung, welche an die jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernisse vor Ort angepasst wird. Ein weiterer wesentlicher Schutzmechanismus, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, ist die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten.

4. Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern begrüßt den gewerkschaftlichen Zusammenschluss seiner Mitarbeiter. Dies gilt für die Gründung, den Beitritt und die Mitgliedschaft. Die Koalitionsfreiheit findet ihre Grenzen in den gesetzlichen Vorgaben. Zudem sind die Geschäftsführung und die Arbeitnehmervertretung bestrebt, sich regelmäßig über die betrieblichen Arbeitsbedingungen auszutauschen.

5. Verbot von Ungleichbehandlung

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern lehnt jede Form der Ungleichbehandlung in Beschäftigungsverhältnissen, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist, strikt ab. Zudem setzen wir uns für die Zahlung eines gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit ein ohne Rücksicht auf das Geschlecht. Wir zahlen allen unseren Beschäftigten einen angemessenen Lohn und richten uns dabei auch nach dem jeweils anwendbaren Recht.

6. Menschenrechtsschutz beim Einsatz von Sicherheitskräften

Für den Fall, dass der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern private oder öffentliche Sicherheitskräfte zum Schutz ihrer unternehmerischen Projekte einsetzt, müssen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Mittels Unterweisungen und Kontrollen gewährleisten wir die Einhaltung dieser Regeln.

II. Umweltbezogene Sorgfaltspflichten

1. Verbot schädlicher Umwelteinwirkungen

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern übernimmt Verantwortung zum Schutz der Umwelt. Durch unser Umweltmanagement bemühen wir uns, die Herbeiführung von schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigungen, Luftverunreinigungen, schädlichen Lärmemissionen oder übermäßigen Wasserverbrauchs zu verhindern. Hierfür entwickeln wir projektspezifische Konzepte, Pläne und Risikobewertungen nach dem jeweils anwendbaren Recht, um schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern fördert das Umweltbewusstsein seiner Mitarbeiter.

2. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Widerrechtliche Zwangsräumungen und den widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern beim Erwerb, der Bebauung oder anderweitiger Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert, lehnen wir ab.

III. Risikomanagement und Risikoanalyse

Um die Einhaltung unserer gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten, erwünschte Effekte zu fördern und unerwünschte Auswirkungen zu verhindern, führen wir eine risikobasierte Risiko-Chance-Beurteilung durch. Diese beinhaltet: 1. Risiko-Chance-Identifizierung, 2. Risiko-Chance-Analyse und 3. Risiko-Chance-Bewertung zur Bestimmung der zu behandelnden Risiken und Chancen. Bei Rückfragen treten wir an unsere eigenen Gesellschaften und unsere unmittelbaren sowie mittelbaren Zulieferer heran, um den Sachverhalt aufzuarbeiten und angemessene Maßnahmen einzuleiten, sofern erforderlich. Ferner beabsichtigen wir entsprechende Vertragsklauseln aufzunehmen, mit denen wir die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten einfordern. Die Erfahrungen durch das integrierte Managementsystem (IMS) der THYSSEN SCHACHTBAU GMBH helfen uns auch in Zukunft dabei, die gesetzlichen Sorgfaltspflichten konzernweit zu überprüfen.

1. Integriertes Managementsystem

Bereits seit 2011 verfügt die THYSSEN SCHACHTBAU GMBH über ein IMS, welches sämtliche qualitäts-, umwelt- und arbeitssicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt. Normen und Standards können dadurch einheitlich und effizient umgesetzt werden. Dieses System ist bereits mehrfach rezertifiziert und durch die THYSSEN SCHACHTBAU GMBH erprobt.

Das IMS verfolgt dabei grundsätzlich den Zweck, die ordnungsgemäße und zielgerichtete Projektumsetzung zu gewährleisten, um somit die vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Kundenerwartungen zu übertreffen. Das IMS fasst Methoden und Instrumente zur Einhaltung von Anforderungen aus den Bereichen Qualität, Arbeits- und Umweltschutz in einer einheitlichen Struktur zusammen und unterstützt das Unternehmen bei der Optimierung der Prozessabläufe, der Effizienz- und Qualitätssteigerung.

Um dies zu gewährleisten, stellt das IMS Prozesse, Ressourcen und Organisationsstrukturen übersichtlich dar. Jeder Unternehmensprozess wird dabei kriterienorientiert bewertet. Für den Fall, dass Prozesse verbesserungsbedürftig sind (u. a. jährliche Managementbewertung), um beispielsweise den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, werden diese umgestaltet bzw. angepasst und als überarbeitete Prozesse implementiert.

Eine solche Zertifizierung ist nicht für jede Konzerngesellschaft vorgesehen. Die Erkenntnisse aus den Rezertifizierungen sollen aber konzernweit als Grundlage für das Risikomanagement und die Risikoanalyse dienen.

2. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Null-Schaden-Politik verpflichtet sich, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter zu schützen und dafür zu sorgen, dass unsere Aktivitäten die Umwelt und die Gesellschaft in allen Lieferketten nicht schädigen. Grundsätzlich können alle Unfälle verhindert werden, denn keine Aufgabe ist so wichtig, dass das Risiko einer physischen oder psychischen Verletzung von Menschen oder einer Schädigung der Umwelt gerechtfertigt ist. Ein wirksames Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Management (SGU-Management) ist dabei eine entscheidende Grundlage für ein nachhaltiges Management. Wir zielen darauf ab, Unfallfreiheit für Mensch und Umwelt zu erreichen, führend im Bereich des SGU-Managements zu sein und verantwortungsbewusst und nachhaltig zu arbeiten. Methodisch gehen wir dabei wie folgt vor:

  • Positive Kultur: Förderung einer positiven Kultur zur Verbesserung unserer SGU-Leistung und Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen;
  • Verhinderung von Ereignissen: Beseitigung von Gefahren, Praktiken und Verhaltensweisen, die Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten verursachen könnten;
  • Kontrolle: Durchführung von IMS-Kontrollen;
  • Schulungen und Ressourcen: Bereitstellung von Schulungen und Ressourcen für alle Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung sicherer Arbeitssysteme;
  • SCC: Beschäftigung von Auftragnehmern, welche die gleichen SGU-Standards anstreben und
  • Berichtswesen: Berichterstattung über die SGU-Leistung, Messung anhand von Zielen und Vorgaben.

Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Standorte, an denen die Null-Schaden-Politik angewandt wird. Diese SGU Verpflichtung hat für uns höchste Priorität und wird nicht eingeschränkt.

Zur gezielten und systematischen Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen an den Arbeitsplätzen und von Arbeitsabläufen werden vor Aufnahme aller Tätigkeiten und vor dem Umgang mit Gefahrstoffen von den jeweiligen Vorgesetzten Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Diese Beurteilungen sind Grundlage für das Setzen arbeits- und umweltschutzpolitischer Ziele und dienen zur Sicherstellung, dass den Gefährdungen für die Beschäftigten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Umweltbeeinträchtigungen mit geeigneten Maßnahmen präventiv entgegengewirkt wird. Die dazu verfassten Betriebsanweisungen, die die präventiven Maßnahmen beschreiben, werden den Mitarbeitern im Rahmen von Unterweisungen vorgestellt.

Die Geschäftsführung ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Risikominimierung verantwortlich. Durch die Übertragung von Unternehmerpflichten wird diese Aufgabe an die jeweiligen Vorgesetzten delegiert. Die Kontrollpflicht bleibt im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung.

Zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Umweltschutzes und der daraus resultierenden Risikominimierung werden die Gefährdungsbeurteilungen auf Aktualität und Effektivität überprüft und ggf. angepasst:

  • In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich;
  • nach jedem Ereignis (Unfall, Beinaheunfall, Sachschaden, Erkrankung von Mitarbeitern);
  • sofort bei Änderungen im Arbeitsablauf oder bei Feststellung grober Mängel und
  • bei durch Wirksamkeitskontrollen erkannten Abweichungen.

Die Arbeitsplätze werden mind. quartalsweise durch die Führungskräfte besichtigt. Die Führungskräfte sind auch für die Umsetzung, der aus der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen, verantwortlich. Die Wirksamkeitskontrolle erfolgt im Rahmen von Begehungen der Arbeitsplätze. Weiter haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit sich aktiv bei der Aufnahme der Gefährdungen und Festlegung der Schutzmaßnahmen einzubringen. Die Gefährdungsbeurteilungen werden den Mitarbeitern im Rahmen von Unterweisungen vorgestellt.

3. Umweltschutz

Unsere Grundlage für die Umsetzung des Umweltmanagementsystems begründet sich auf dem Zyklus von Plan-Do-Check-Act (PDCA). Die Phasen des PDCA-Zyklus stellen also die übergeordnete Struktur für jegliche erfolgreiche Implementierung dar. Zunächst werden dafür die spezifischen Umweltanforderungen ausgemacht, Umweltziele festgelegt und geeignete Maßnahmen entwickelt, um diese zu erfüllen. Im Rahmen der Durchführung werden Verantwortlichkeiten festgelegt, Mitarbeiter informiert und Schulungen organisiert, damit die Umweltmaßnahmen umgesetzt werden. In regelmäßigen Abständen findet eine Prüfung statt, inwieweit die Maßnahmen wirksam sind. Hierzu für das Umweltmanagement interne Audits durch. Handeln ist immer dann gefragt, wenn das Umweltmanagement Verbesserungspotentiale ausmacht. Beispielsweise kann durch Korrekturmaßnahmen eine kontinuierliche Verbesserung erzielt werden. Insbesondere durch die Planung und Kontrolle kann gewährleistet werden, rechtskonform die unternehmensspezifischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen bzw. rechtzeitig entgegenzuwirken.

4. Tochtergesellschaften, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Nachunternehmer

Der THYSSEN SCHACHTBAU Konzern wird spätestens bis zum 31.12.2023 ihre Tochtergesellschaften, Geschäftspartner und Lieferanten sowie Nachunternehmer dazu verpflichten, die Sorgfaltspflichten einzuhalten, soweit es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert. Tochtergesellschaften sind diejenigen Unternehmen, welche wirtschaftlich in Abhängigkeit zum THYSSEN SCHACHTBAU Konzern stehen. Geschäftspartner ist derjenige, der mit uns eine Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart. Lieferanten sind diejenigen, welche uns Produkte oder Dienstleistungen erbringen, die wiederum für die Herstellung unserer eigenen Produkte oder Leistungen erforderlich sind und in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis mit uns stehen. Nachunternehmer erbringen für uns regelmäßig auf der Basis von Werkverträgen entsprechende Bauleistungen o. a.

D. Umsetzung der Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung wird allen involvierten Personenkreisen vorab zur Verfügung gestellt. Diese erhalten anschließend die Möglichkeit Rückfragen zu stellen, um Unklarheiten zu beseitigen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung auf unserer Internetseite. Die Fachbereiche Arbeitsschutz, Recht, Umwelt- und Qualitätsmanagement des THYSSEN SCHACHTBAU Konzerns und der THYSSEN SCHACHTBAU GMBH sind verantwortlich für die unternehmensinterne Umsetzung der Grundsatzerklärung und berichten mindestens einmal jährlich an die jeweilige Geschäftsführung. Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder nachfolgender Gesetze finden zeitnah Berücksichtigung in der Grundsatzerklärung.

Diejenigen Bereiche des Konzerns, welche einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind, werden zudem besonders geschult, um Risiken vorzubeugen. Ferner sind alle Bereiche dazu angehalten, Unregelmäßigkeiten zu berichten. Entsprechend der Berichtskette werden unverzüglich Gegenmaßnahmen eingeleitet. Jeder Vorgang, gleich welchen Ausgangs, ist zu dokumentieren.

E. Vorgehen bei Verstößen

Unsere Mitarbeiter sowie Dritte können etwaige Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten intern entsprechend unseres Organigramms an Ihre Führungskraft und extern per E-Mail berichten. Nach Eingang der Benachrichtigung findet eine zeitnahe Beurteilung der Risikolage statt. Anschließend werden die erforderlichen Verantwortlichen kontaktiert, um den Sachverhalt aufzuarbeiten und angemessene Gegenmaßnahmen einzuleiten. Diese erfolgen stets einzelfallbezogen. Die Sanktion soll sich dabei an der Schwere des festgestellten Verstoßes orientieren. Jeder Vorgang, gleich welchen Ausgangs, ist zu dokumentieren.

F. Sonstiges

Die Grundsatzerklärung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt konzernweit als Richtlinie. Aus der Grundsatzerklärung können weder unmittelbar- oder mittelbar noch rückwirkend Rechte abgeleitet werden. Der Konzern wird jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten im vergangenen Jahr erstellen und spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahrs auf der Internetseite des Unternehmens für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich machen. Die Berichtslegung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

G. Kontakt, Fragen und Informationen

Für Fragen und Anregungen zu unserer Grundsatzerklärung bitten wir Sie, uns per E-Mail an oder postalisch an THYSSEN SCHACHTBAU HOLDING GMBH, c/o Compliance Abteilung, Sandstraße 107 – 135, 45473 Mülheim an der Ruhr zu kontaktieren.

Für den Fall, dass Sie eine Beschwerde oder einen Bericht über einen Verstoß gegen diese Grundsatzerklärung melden möchten, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail an oder postalisch an THYSSEN SCHACHTBAU HOLDING GMBH, c/o Compliance Abteilung, Sandstraße 107 - 135, 45473 Mülheim an der Ruhr.